Für eine gute und menschenwürdige Pflege – Die Gesetze zur Stärkung der Pflege

14.07.2015, 19:00 Uhr | Gaststätte Schützenhaus, Maxhütte-Haidhof

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Pflegeversicherung hat sich als solidarische und paritätisch finanzierte Sozialversicherung bewährt. Seit 1995, dem Jahr der Einführung der Pflegeversicherung, ist die Anzahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich gestiegen. Derzeit sind rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 werden 4,36 Millionen Patienten prognostiziert. Der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen steht ein Mangel an Pflegekräften gegenüber. Im Jahr 2025 sollen laut Schätzungen 152.000 Fachkräfte fehlen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Pflege verbessern. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, die Leistungen der Pflegeversicherung spürbar aufzuwerten und einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Außerdem werden wir mit dem Pflegezeitgesetz die Vereinbarung zwischen Familie, Pflege und Beruf besser organisieren und mit einem weiteren Gesetz die Pflegeberufe stärken. All diese Reformschritte wollen wir in dieser Legislaturperiode umsetzen.

Das Pflegestärkungsgesetz I ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Es sieht entscheidende Verbesserungen vor: Eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und den Abbau von Unterschieden im Umgang mit körperlicher und demenzieller Erkrankung.

Darüber und über weitere Reformschritte in der Pflege sowie der Hospiz- und Palliativversorgung möchten wir Sie informieren und Ihre Fragen beantworten. Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen.

Ihre SPD-Bundestagsfraktion

Marianne Schieder, MdB, und Sabine Dittmar, MdB

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